1. Auftragserteilung
Mit Auftragserteilung erklärt sich der Käufer mit unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen 
einverstanden. Sofern nicht besondere Abmachungen getroffen sind, gelten folgende Bedingungen:
2. Preisstellung
Die Preise verstehen sich ab Königsbach-Stein freibleibend und unverbindlich bis zur Bestätigung des 
erteilten Auftrages. Es gelten die am Tage der Lieferung gültigen Preise zzgl. der jeweiligen 
gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3. Versand 
Die Ware läuft grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Empfängers
4. Lieferzeit 
Die angegebene Lieferzeit ist als annähernd zu betrachten. Lieferungs- und Versandmöglichkeit 
behalten wir uns vor. Überschreitung der Lieferzeit berechtigt den Käufer nicht zum Rücktritt vom 
Kaufe, auch sind Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art ausgeschlossen. Mehr- und 
Minderlieferungen sind bis zu 10 % erlaubt. Für die angegebenen Maße behalten wir uns die 
handelsüblichen Abweichungen vor. Ereignisse höherer Gewalt, Mobilmachung, Krieg, 
Betriebsstörung usw. entbinden uns von der angegebenen Lieferzeit bzw. berechtigen uns, vom 
Kaufvertrage zurückzutreten. Falls wir über den Besteller nicht genügende Auskunft bekommen, 
behalten wir uns vor, Vorauszahlungen zu beanspruchen. Dieses gilt auch, wenn bereits Lieferung 
erfolgt ist, für weitere Lieferungen, ebenfalls wenn das vereinbarte Zahlungsziel nicht eingehalten 
wird. Bei ungünstiger Vermögenslage oder schleppender Zahlungsweise sind wir außerdem 
berechtigt, jederzeit vom Kaufvertrag zurückzutreten. Die Angaben auf der Auftragskopie sind für den 
Kauf allein maßgebend. Mündliche Zusatzabmachungen haben keine Gültigkeit.
5. Reklamationen
Reklamationen können innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich angezeigt werden. Bei 
ordnungsgemäß erhobenen und begründeten Mängelrügen behalten wir uns vor, die Mängel 
kostenfrei abzustellen oder gegen Zurücknahme der Ware kostenlos Ersatz zu liefern. Unsere Haftung 
aus der Lieferung mangelhafter Ware oder Falschlieferung ist der Höhe nach auf den Kaufpreis der 
beanstandenden Ware beschränkt. Weitergehende Ansprüche können nicht geltend gemacht 
werden.
6. Zahlung
Falls nicht anders im Rechnungstext vermerkt, sind die Rechnungen innerhalb 10 Tagen nach 
Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder 30 Tagen netto zahlbar, unabhängig vom Recht der 
Mängelrüge. – Der Lieferung gleich gilt die gemeldete Versandbereitschaft. – Bei Überweisung in 
Schecks gilt der Tag der Verfügbarkeit des Gegenwertes als Zahlungseingangstag. Bei Überschreitung 
des Zahlungszieles werden für die Zeit vom Fälligkeitstage bis zum Tage des Zahlungseinganges unter 
Vorbehalt der Geltendmachung weitergehende Rechte die Kosten und Verzugszinsen berechnet, die 
mindestens 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank liegen.
7. Eigentumsvorbehalt
Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen 
Forderungen und Begleichung eines etwaigen, zu Lasten des Käufers sich ergebenden 
Kontokorrentsaldos unser Eigentum. Dies gilt auch, wenn die Waren ganz oder teilweise verarbeitet 
worden sind. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware für den Verkäufer sorgfältig zu 
verwahren und auf eigene Kosten ordnungsgemäß gegen Abhandenkommen und Beschädigung zu 
versichern. Er tritt seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen hierdurch im Voraus an uns ab. 
Zu Verpfändungen und irgendwelchen Abtretungen ist er nicht befugt. Erscheint uns die 
Verwirklichung unserer Ansprüche gefährdet, so hat der Käufer auf Verlangen die Abtretungen 
seinem Abnehmer mitzuteilen und uns alle erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu übergeben. 
Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware und abgetretenen Ansprüche hat der Käufer uns unverzüglich 
mitzuteilen.
8. Haftung
Schadensersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, 
die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen 
Gewinn und für sonstige Vermögensschäden des Kunden. Vorstehende Haftungsbeschränkungen 
gelten nicht im Falle vorsätzlichen und grob fahrlässigen Handelns; für Ansprüche aus einer Garantie, 
bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für die Ansprüche gemäß §§ 1, 4 
Produkthaftungsgesetz sowie für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei 
leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des 
bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischen Schadens beschränkt. Soweit unsere Haftung 
ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, 
Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
9. Datenverarbeitung 
Gemäß §§ 26 und 34 des BDSG weisen wir hiermit darauf hin, dass wir Daten des Käufers, soweit 
geschäftlich notwendig und im Rahmen des Gesetzes zulässig, bei uns oder bei Dritten speichern.
10.Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht
Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen aus dem Vertrag geschuldeten Leistungen einschließlich aller 
eventuellen Rückgewähransprüche wird Königsbach-Stein vereinbart. Gerichtsstand für alle 
Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen eines Wechsel- und Scheckprozesses, ist das Amtsgericht 
Pforzheim. Wir sind auch berechtigt am Sitz des Bestellers zu klagen. Sollte eine Bestimmung dieser 
allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen 
Bestimmungen hiervon nicht berührt. Im grenzüberschreitenden Lieferverkehr gilt deutsches Recht. 
Die Anwendung Übereinkommens der Vereinigten Nationen über Verträge über den internationalen 
Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.